Für Gartenarbeit Bußgeld zahlen? Das müssen Sie wissen!

Beim Gärtnern muss alles mit rechten Dingen zugehen. Zwar gibt es in Deutschland kein sogenanntes Gartenrecht, aber das Thema Garten regeln unter anderem das Wohnungsmietrecht und das Nachbarrecht mit Verordnungen und Gesetzen, die die einzelnen Bundesländer erlassen. Für Recht und Ordnung in Kleingärten (Schrebergarten) sorgt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Wer sich beim Gärtnern nicht an Recht und Gesetz hält, muss mit Bußgeldern rechnen: In unserem „Bußgeldkatalog Garten von A bis Z“ haben wir viele Gartenarbeit-Bußgelder zusammengetragen, die Sie kennen sollten – schauen Sie mal rein!

Im Februar machen immer wieder Warnmeldungen die Runde in den deutschen Medien: Von „50.000 Euro Bußgeld“ ist darin die Rede, die Sie zahlen müssten, wenn sie diese eine „Gartenarbeit“ noch nach dem 1. März erledigen würden. Gemeint ist das Heckenschneiden, das laut dem Bundesnaturschutzgesetz von Anfang März bis Ende September verboten ist. Mit diesem Verbot sollen Hecken als Brut- und Niststätten für tierische Gartenbewohner geschützt werden.

im Garten ein Loch ausheben

Gut zu wissen: Von diesem Verbot ausgenommen sind sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte sowie das Schneiden naturnaher Hecken wie schwarzer Holunder oder Hagebutte. Das Heckenschneiden ist jedoch nur eine Gartenarbeit, die gesetzlich geregelt ist. Es gibt noch viele andere, wie unser hausgemachter Bußgeldkatalog zeigt!

Garten: Gartenarbeit-Bußgelder von A bis Z

Abfall -> Gartenabfall; Feuer anmachen

Abwasser ableiten -> Wasser ableiten

Arbeitszeiten -> Gartenarbeiten

Baugenehmigung -> Gartenhaus; Gerätehaus; Gewächshaus, Wintergarten, Brunnen, Sichtschutz

gefällter baum und baumstumpf
Achtung: Nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden.

Baum fällen
Das Fällen eines Baumes in Ihrem Garten ist nicht per se erlaubt. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Baum zum Beispiel Wohnstatt für Vögel, Nager und Fledermäuse ist. Auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gattung spricht mitunter gegen das Fällen. So dürfen in manchen Bundesländern Walnussbäume, Waldkiefern und Baumhasel nicht gefällt werden.

Laut dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) ist es Ihnen auch verboten, Laub- und Nadelbäume zu fällen, deren Stammumfang 60 bis 80 Zentimeter misst – davon ausgenommen sind Obstbäume mit einem Stammumfang bis zu 150 Zentimeter. Wenn Sie einen Baum bewusst absterben lassen, handeln Sie damit gegen das geltende Naturschutzgesetz und riskieren ein Bußgeld von bis zu 200 Euro.

Baum pflanzen
Als Garteneigentümer dürfen Sie darin pflanzen, was Sie möchten. Allerdings müssen Sie das geltende Nachbarrecht und davon insbesondere die Pflanzabstände zum Nachbargrundstück beachten. Die Bundesländer regeln Letztere unterschiedlich. Entweder gilt: Je näher eine Pflanze an der Grundstücksgrenze steht, desto niedriger muss sie sein. Oder es gibt konkret vorgeschriebene Abstände, die Sie für bestimmte Sträucher (Hecken) und Bäume einhalten müssen.

Baumschnitt entsorgen -> Gartenabfall entsorgen

Metalleimer auf Brunnenrand
Ein Schachtbrunnen ist die verbreiteste Variante eines Brunnens.

Brunnen anlegen
Wollen Sie Ihren eigenen Brunnen im Garten anlegen, um Wasserkosten zu sparen, müssen sie dieses Bauvorhaben anmelden. Zumeist ist die Anmeldung eines Gartenbrunnens kostenpflichtig. Der Betrieb des Brunnens dagegen ist meist kostenfrei und gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubt. Wird der Brunnen nicht oder zu spät angemeldet drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bienen -> Insektenschutz

Erdaushub entsorgen -> Gartenabfall entsorgen

Feuerstelle im Garten bei Nacht

Feuer anmachen
Das gelegentliche Entfachen eines offenen Feuers im Garten, sei es ein Osterfeuer oder eins zur Laubverbrennung, ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern Sache der Bundesländer. Daher können sich die Vorschriften regional unterscheiden.

Vielerorts brauchen Sie eine Genehmigung für ein offenes Osterfeuer, mancherorts ist sogar eine Inspektion Ihrer Feuerstelle im Garten durch einen amtlichen Experten nötig. Feuer in einer sicheren Feuerschale oder einem Feuerkorb benötigen in der Regel keine extra Genehmigung. Sie dürfen darin jedoch keine Abfälle verfeuern, sondern nur gepresste Holzbriketts oder naturbelassene Holzstücke. Halten Sie sich nicht an die örtlich geltenden Regeln, kann das Bußgeld mit bis zu 50.000 Euro schmerzhaft teuer werden.

Rasenpflege im Winter

Gartenabfall entsorgen
Ihren Gartenabfall dürfen Sie nicht außerhalb Ihres Gartens in der freien Natur entsorgen. Er belastet die Umwelt, stört das Ökosystem vor Ort und verwest meist unter starker Geruchsbelästigung. Baumschnitt, Erdaushub, Grünschnitt, Laub, Tierkot müssen Sie demnach entsprechend den in Ihrer Gemeinde beziehungsweise in Ihrem Gartenverein geltenden Bestimmungen entsorgen. Grünschnitt (Rasenschnitt) beispielsweise kann in kleineren Mengen in die Biotonne entsorgt werden, größere Mengen können Sie auf dem garteneigenen Kompost kompostieren.

Wer seine Gartenabfälle wider die Bestimmungen in der Natur entsorgt, muss dafür je nach Bundesland mit Bußgeldern von bis zu 300 Euro rechnen. Wobei die Höhe der fälligen Bußgelder auch von der Menge Abfälle abhängt, die widerrechtlich entsorgt wird. Für größere Mengen sind auch bis zu 2.500 Euro Bußgeld möglich.

Gartenarbeiten / Arbeitszeiten
Lärm verursachende Gartenarbeiten wie motorisiertes Rasenmähen, Heckenschneiden oder Laubblasen dürfen Sie innerhalb von Wohngebieten nur in von der Geräte- und Maschinenverordnung dafür vorgesehenen Zeitfenstern erledigen. Das heißt, dass Sie diese Gartenarbeiten weder in den geregelten Ruhezeiten (mittags von 13 bis 15 Uhr und nach Feierabend ab 22 Uhr bis 6 Uhr) noch an Sonn- und Feiertagen machen dürfen. Verstoßen Sie dagegen, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro auf Sie zukommen.

Gartenhaus bauen
Die Bauordnungen der Bundesländer regeln, ob eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus (Neubau, bauliche Veränderungen) nötig ist. Häufig wird diese an der Größe des Gartenhauses festgemacht. Wer gegen das Baurecht verstößt, muss je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen. In unserem Onlineshop finden Sie eine Vielzahl an Gartenhäusern, für jeden Geschmack und jedes Budget ist das passende dabei, garantiert!

Gartensauna Teich Terrasse

Gartensauna bauen
Wenn Sie eine Gartensauna, wie Sie sie in unserem Onlineshop in Form von Saunahäusern und Saunatonnen kaufen können, in Ihrem Garten bauen möchten, brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung. Das schreibt das in Ihrem Bundesland geltende Baurecht vor.

Gerätehaus bauen
Ob Sie in Ihrem Gartenhaus ein Gerätehaus bauen dürfen oder nicht, das regelt die Landesbauordnung. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde am besten nach dem Bebauungsplan für Ihren Garten und danach, ob Ihr Bauvorhaben bewilligt werden muss.

Gewächshaus bauen
In den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer ist auch geregelt, ob Sie in Ihrem Garten ein Gewächshaus bauen dürfen. Die Genehmigungspflicht wird in der Regel von der Größe des Gewächshauses abhängig gemacht. Verstöße gegen das Baurecht werden mit Bußgeldern und schlimmstenfalls einer Rückbauaufforderung geahndet.

Smoken im Kugelgrill Tipps

Grillen
Grillen ist im Garten grundsätzlich erlaubt. Ihre Nachbarn müssen es samt Rauch und Geruch zumindest in Maßen hinnehmen. Auch wenn eine Grillparty mit Gästen mal laut wird, ist dies noch kein Grund, sie zu verbieten.

Allerdings sollten Sie von sich aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, um Nachbarschaftsstreit vorzubeugen. Beachten Sie die geltende Hausordnung in einem Garten am Mietshaus oder Vereinsordnung im Schrebergarten nicht, kann ein Nachbar, der sich in seiner Ruhezeit werktags ab 22 Uhr von Ihrem Lärm gestört fühlt, eine Lärmanzeige beim zuständigen Ordnungsamt stellen – den Krachmachern drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Grünschnitt entsorgen -> Gartenabfall entsorgen

Hecken pflanzen -> Baum pflanzen

Hecken schneiden
Wie eingangs schon geschildert, gilt ein grundsätzliches Verbot fürs Heckenschneiden von Anfang März bis Ende September, das Bußgeld bei Zuwiderhandeln fällt mit bis zu 50.000 Euro vergleichsweise hoch aus. Gemeint ist damit ein radikaler Heckenschnitt, ein Roden oder anderweitiges Zerstören der Hecke. Ein schonender Pflege- oder Formschnitt ist dagegen erlaubt, insbesondere, wenn Sie damit die Sicherheit von Verkehrswegen (wieder) herstellen.

Hornissen -> Insektenschutz

Hummeln -> Insektenschutz

Eine Biene auf einem Löwenzahn

Insektenschutz
Wilde Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen und Schmetterlinge sind Insekten, mit denen Sie Ihren Garten teilen. Doch was tun, wenn die geflügelten Mitbewohner so tun, als gehöre ihnen der Garten allein und Sie sich von aufdringlichen Insekten gestört fühlen? Das deutsche Gesetz stellt die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unter Naturschutz. Sie dürfen diese Tiere weder fangen, noch ihnen Schaden zuzufügen oder sie gar töten.

Bei Zuwiderhandlung droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Auch wer ein Wespennest ohne Grund verhängt, muss mit Bußgeldern in der genannten Höhe rechnen. Sogenannte Kreisel- und Knopfhornwespen stehen unter einem besonderen Schutz. Fangen, verletzen oder töten Sie diese Insekten oder entfernen ihr Nest droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, im Bundesland Brandenburg sogar bis zu 65.000 Euro. Gleiches gilt für Hornissen, wilde Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Davon ausgenommen sind Sie nur, wenn Sie Allergiker sind und ein Insektenstich oder eine Berührung mit dem Tier Sie in Lebensgefahr brächte.

Laub entsorgen -> Gartenabfall; Feuer anmachen

Osterfeuer entzünden -> Feuer anmachen

Pflanzenschutzmittel, chemisch
Widerrechtlich eingesetzte chemische Pflanzenschutzmittel ziehen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich.

Rasen mähen -> Gartenarbeiten

Regenwasser ableiten -> Wasser ableiten

Schädlingsbekämpfungsmittel, chemisch
Wer seine Gartenpflanzen vor Schädlingen schützen möchte und dazu zur chemischen Keule greift, muss damit rechnen, dass der Einsatz bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.

Schmetterlinge -> Insektenschutz

Sichtschutzzaun Flechtmaterial

Sichtschutz aufstellen
Sie wünschen einen für Ihre Nachbarn nicht einsichtigen Garten beziehungsweise Teilbereich im Garten? Sie dürfen um den gewünschten Bereich selbstverständlich einen Sichtschutz aufstellen, müssen jedoch die dafür lokal geltenden Vorschriften des Nachbarrechts beachten. Vielerorts gilt die Höhe des Sichtschutzes als Maß dafür, ob dieser eine Genehmigung braucht oder nicht.

Sträucher pflanzen -> Baum pflanzen; Sichtschutz aufstellen

Tierkot entsorgen -> Gartenabfall entsorgen

Unkrautvernichtungsmittel, chemisch
Chemische Unkrautvernichtungsmittel belasten die Umwelt, insbesondere das Grundwasser. Sie dürfen solche nicht im Garten einsetzen. Tun Sie dies wider besseres Wissen, drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Wasser ableiten
Aufgefangene Niederschläge (Niederschlagswasserentgelt) und Schmutzwasser können Sie gegen Gebühr vom Gartengrundstück in die Kanalisation ableiten. Tun Sie dies illegal, um die Gebühren zu sparen, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro.

Wespen -> Insektenschutz

Eine überdachte Terrasse mit Glasschiebewänden
Mit Glasschiebewänden können Sie Ihre Terrasse in einen Wintergarten verwandeln.

Wintergarten anbauen
Ein Wintergarten am Haus gilt als Erweiterung des Wohnobjekts. In manchen Bundesländern brauchen sie zum Wintergarten anbauen eine Baugenehmigung. Wobei sich diese nach der Größe des Wintergartens und dessen Beheizbarkeit richtet. Bauen Sie den Wintergarten ohne erforderliche Baugenehmigung, müssen Sie ihn schlimmstenfalls zurückbauen.

Zaun aufstellen -> Sichtschutz aufstellen

Sie wissen jetzt, für welche Gartenarbeit Bußgeld fällig werden kann.

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Titelbild: ©iStock/Milenko Bokan
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