Gewerbe im Gartenhaus: Welche Vorschriften sind bei gewerblicher Nutzung zu befolgen?

Wohnraum wird in Deutschland seit Jahren immer teurer. Nicht anders verhält es sich mit gewerblich genutzten Flächen, hier ist die Lage teilweise sogar noch extremer. Wer bereits Immobilieneigentum bzw. einen eigenen Garten besitzt, der könnte auf die Idee kommen, bei Bedarf einfach ein Gewerbe im Gartenhaus zu realisieren. Doch ist das überhaupt erlaubt, und – wenn ja – welche Vorgaben und Regularien sind bei der Planung zu beachten? Unser Artikel klärt auf.

Welche Vorschriften gibt es für die gewerbliche Nutzung eines Gartenhauses?

Üblicherweise wird ein Gartenhaus dazu genutzt, entsprechende Gartengeräte, Werkzeuge, Fahrräder und Ähnliches unterzustellen und somit vor den unterschiedlichen Witterungseinflüssen zu schützen. Bei dieser Nutzungsart benötigt der Eigentümer in der Regel keine Baugenehmigung für sein Gartenhaus und muss auch keine besonderen Vorschriften beachten. Er darf sein Gartenhaus zum Beispiel auch auf der Grundstücksgrenze oder in deren Nähe aufstellen, wenn dieses lediglich zum Abstellen genutzt wird.

Etwas anders sieht es aus, wenn das Gartenhaus als sogenannte Wohnraumerweiterung genutzt wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn es als Spielhaus für Kinder oder als Wellness-Bereich für die Eltern dienen soll, etwa wenn Sie in das Gartenhaus eine Sauna, ein Solarium oder Ähnliches einbauen. Und auch bei der gewerblichen Nutzung eines Gartenhauses, zum Beispiel als Arbeitszimmer oder als Verkaufsraum, spricht man generell von einer Wohnraumerweiterung, auch wenn der Begriff hier zunächst etwas irreführend scheint.

Was gilt für die Wohnraumerweiterung?

Grundsätzlich gilt ein Gartenhaus nach deutschem Recht als sogenannte Nebenanlage. Es unterscheidet sich damit ganz klar von einer „Anlage mit Hauptnutzung“, wie die Wohn- oder Gewerbeflächen in der Rechtssprache bezeichnet werden.

Wer sein Gartenhaus als Wohnraumerweiterung nutzt, also rechtlich eine Hauptnutzung vornimmt, der benötigt je nach örtlichen Bauvorschriften eine entsprechende Genehmigung, für die ein Bauantrag, ein Ausnahmeantrag oder ein Befreiungsantrag zu stellen ist. Die zuständige Behörde ist jeweils das Bauamt der Stadt oder Gemeinde.

Zudem müssen Sie entsprechende Bauvorschriften einhalten. Das bedeutet u. a.: Es muss genug  Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Ein Spezialfall kann sich ergeben, wenn es sich um ein Fremdgebäude handelt, das bereits seit sehr langer Zeit an seiner Stelle steht und somit unter Denkmalschutz fällt. In diesem Fall sollten Sie sich mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen und die weitere Nutzung mit dieser besprechen.

Achtung: Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. So gilt in Bayern beispielsweise: Es darf kein Gartenhaus an bzw. auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden, das der Besitzer zum Arbeiten oder anderweitig für längere Aufenthalte nutzt.

Eine in das Gartenhaus integrierte Sauna dagegen ist auch an oder auf der Grundstücksgrenze erlaubt, sofern die vorgeschriebenen Maße eingehalten werden. Ein zur Sauna gehörender Wellness-Bereich darf hingegen nicht an oder auf der Grundstücksgrenze liegen.

Sie sehen: Die Regelungen sind weder eindeutig noch bundesweit einheitlich. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, vor der Nutzung eines Gewerbes im Gartenhaus Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten.

Was kostet das Ganze?

Viele Behörden und Bauämter bietet eine kostenlose Beratung für Bauherren an. Der Bauantrag selbst muss allerdings durch einen Fachmann – z. B. einen Architekten – ausgefertigt werden, was entsprechende Kosten mit sich bringt. Zudem kostet die Bearbeitung des Bauantrags eine Gebühr, die in der Regel bei ca. 3-4 Prozent der Bausumme liegt. Auch Ausnahme- und Befreiungsanträge sind mit einer Gebühr verbunden, die allerdings relativ niedrig ausfällt.

Hand mit Stift füllt Antrag aus
Für manche Gartenhäuser muss ein Bauantrag gestellt werden – also unbedingt rechtzeitig informieren!

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für die reine Beratung bei der zuständigen Behörde müssen Sie meist keine Unterlagen mitbringen. Der Mitarbeiter wird alle benötigten Programme auf seinem Rechner haben, etwa eine Software für Geodaten, die alle Rechtsgrundlagen und Regularien für das betreffende Grundstück enthält. Anhand dieser Grundlagen kann der Sachbearbeiter Ihnen auch mitteilen, ob Sie einen Bau-, Ausnahme- oder Befreiungsantrag stellen müssen.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie für Ihr Vorhaben eine Genehmigung benötigen, finden sich die entsprechenden Antragsvorlagen und wertvolle Infos auch auf den Webseiten der Ämter. Falls trotzdem eine Beratung in Anspruch genommen werden soll, ist es hilfreich, zu diesem Gespräch einen Grundriss des Grundstücks mit den genauen Maßen mitzubringen. Anhand diesem können Sie dem Sachbearbeiter zeigen, wo das Gartenhaus steht bzw. wo Sie es bauen möchten.

Noch ein Tipp: Generell sind die Regelungen dort besonders streng, wo wenig Platz verfügbar ist – also vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren. Auf dem Land dagegen werden die Dinge oft etwas lockerer gehandhabt, da hier schlichtweg viel mehr Platz vorhanden ist.

Und wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss bei der zuständigen Behörde schriftlich eingereicht werden. Ist die Bearbeitung des Einspruchs abgeschlossen, bekommen Sie einen positiven oder negativen Bescheid zugestellt. Fällt der Bescheid negativ aus, können Sie dagegen klagen. Eine solche Klage wird allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die gesetzlichen Auflagen eingehalten wurden.

Wurde der Antrag hingegen wegen Nachbarschutz oder weil etwa geschützte Bäume zu Schaden kommen abgelehnt, sollten Sie sich die Anwalts- und Gerichtskosten sparen.

Was ist sonst noch bei der gewerblichen Nutzung eines Gartenhauses zu beachten?

Über die rein gesetzlichen Vorschriften hinaus sollten Sie einige weitere Dinge beachten, wenn Sie Ihr Gartenhaus gewerblich, etwa als Home Office, nutzen möchten. Hier einige Stichpunkte:

  • Wärme- / Kältedämmung: Insbesondere dann, wenn Sie das ganze Jahr über in Ihren Gartenhaus arbeiten möchten, muss dieses über eine effektive Wärme- und Kältedämmung verfügen. Das gilt nicht nur für die Wände, sondern auch für das Dach und das Fundament.
  • Strom & Wasser: Sicherlich möchten Sie in Ihrem Gartenhaus auch mal einen Kaffee trinken oder sich die Hände waschen können. Und auch eine Beleuchtung ist unerlässlich. Dazu müssen Strom und Wasser vorhanden sein. Falls die Anschlüsse hierfür noch nicht gelegt wurden, werden Sie dafür einen Fachmann benötigen.
  • Innenausbau: Natürlich möchten Sie es beim Arbeiten schön und gemütlich haben. Das gilt besonders, wenn das Gartenhaus als Verkaufsraum genutzt werden soll, also Kundenverkehr stattfindet. Ein Innenausbau ist daher in den meisten Fällen notwendig, die Kosten dafür können höchst unterschiedlich ausfallen.
  • Zugang: Ebenfalls wichtig – besonders bei Kundenverkehr – ist der einfache Zugang zum Gartenhaus. Eventuell müssen Sie hier Umbauten an Ihrem Grundstück, wie etwa der Bau eines separaten Eingangs, vornehmen. Die Kosten hierfür können erheblich sein.

Kundenbeispiele, wie ein Gartenhaus gewerblich genutzt werden kann

Damit Sie sich ein Bild darüber machen können, wie die gewerbliche Nutzung eines Gartenhauses aussehen könnte, haben wir einige Kundenprojekte zusammengetragen:

Das Gartenhaus als Verkaufsstand für Wohnaccessoires und Deko

Das Gartenhaus „CLOCKHOUSE ®-44 Royal“ wurde für die Nutzung als Verkaufsraum aufwendig aus- und umgebaut. Dazu wurde beispielsweise ein PVC-Fußboden in Holzoptik verlegt. Die Sprossentüren und Fenster fügen sich ideal in die rustikale und gemütliche Optik ein und verleihen dem Haus viel Flair. Das so entstandene „Engelshaus“ wird von der Inhaberin genutzt, um Wohn- und Gartenaccessoires zu verkaufen. Von den Kunden bekommt sie stets ein positives Feedback.

Das Gartenhaus als Käseverkaufsladen

Selbst- bzw. Direktvermarktung ist ein immer beliebter werdender Trend. Diesem folgt auch eine unserer Kundinnen mit ihrem Gartenhaus Enrico. Sie vermarktet ihren selbst produzierten Käse im eigenen Gartenhaus. Das Haus ist dabei so gestaltet, dass der Kunde sich selbst bedienen kann und das Geld in eine Kasse nach dem Vertrauensprinzip gelegt wird. Um den Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Gartenhaus aufwendig gedämmt und isoliert, so dass der Innenraum stets gleichbleibende, kühle Temperaturen aufweist, unabhängig von der jeweils vorherrschenden Außentemperatur.

Gartenhaus als Michtankstelle

Das Gartenhaus als „Milchtankstelle“

Ebenfalls nach dem Prinzip der Direktvermarktung hat ein Kunde sein Gartenhaus als „Milchtankstelle“ umfunktioniert. Der Kunde kann sich hier frische Milch direkt vom Bauern an einem Automat abfüllen. Dazu wurde das Gartenhaus ebenfalls komplett isoliert und innen mit einem rustikalen Holzausbau versehen. Damit es gleich ins Auge fällt, erhielt es von außen ein auffälligen Anstrich in Kuhfleckenoptik.

Das Gartenhaus als Boutique

Dass gewerbliche Mietflächen in Deutschland immer teurer werden, musste auch eine Kundin mit ihrem Wunsch nach einer eigenen, kleinen Boutique erfahren. Sie hat deshalb ihr Gartenhaus einfach zu einer Boutique umfunktioniert. Dort werden fortan Produkte für Küchen und Garten sowie aus dem eigenen Schneideratelier angeboten. Das 5-Eck Gartenhaus Viking Iso wurde dafür komplett in nordischer Optik gestaltet, inklusive äußerem Anstrich in dem typisch schwedischen Rot-Ton.

Das Gartenhaus als „Weinschöppchen“

Eine zünftige Weinprobe im rustikalen Ambiente soll es sein? Diese muss nicht zwingend in dem obligatorischen Weinkeller stattfinden. Das dachte sich auch einer unserer Kunden und funktionierte sein Gartenhaus Madera 44-B Iso in das „Weinschöppchen“ um – mit viel Holz und einem großen Fall als Blickfang. Bei seinen Kunden kommt das prima an!

Sie interessieren sich auch für ein Gartenhaus zur gewerblichen Nutzung?

Wie Sie anhand der obigen Beispiele sehen können, eigenen sich unsere Gartenhäuser nicht nur als Abstellplatz, sondern auch für die gewerbliche Nutzung. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu dem am besten passenden Gartenhaustyp für Ihre Ansprüche und Wünsche. Sprechen Sie uns einfach an.

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Titelbild: Collage Bild 1: ©iStock/filmfoto, Bild 2-4: ©GartenHaus GmbH/Kundenprojekte
Artikelbilder: Bild 1: ©iStock/Epitavi, Bild 2: © iStock/shippee, Bild 3-6: ©GartenHaus GmbH/Kundenprojekt

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