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Was sagt das Gesetz?

Baugenehmigung für Gartenhäuser in Österreich: Was du wissen musst

Möchtest du ein Gartenhaus kaufen? Dann solltest du wissen, ob du eine Baugenehmigung benötigst.

In Österreich gibt es je nach Bundesland, Größe des Gartenhauses und Nutzung unterschiedliche Vorschriften. Im Beitrag erfährst du, welche Bedingungen du beachten musst und wie du deine Genehmigung schnell bekommst.



Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Ob du eine Baugenehmigung brauchst, hängt von drei entscheidenden Faktoren ab:

  1. Größe des Gartenhauses: Wie viel Platz benötigst du?

  2. Standort und Grundstück: Ist es im Innen- oder Außenbereich?

  3. Geplante Nutzung: Wird es als Abstellraum, Büro oder Gästehaus genutzt?

Wichtig: Die Vorschriften zur Baugenehmigung variieren je nach Bundesland. Achte darauf, lokale Bestimmungen zu prüfen.


Baugenehmigung nach Bundesland: Was du wissen musst

In diesem Abschnitt erklären wir, welche Bauordnungen in deinem Bundesland zu beachten sind und wie du herausfindest, ob du eine Genehmigung benötigst.

Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung ist es ratsam, erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit deines Projektes zu fragen.

Ist dies geklärt, solltest du einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen. In den meisten Bundesländern dürfen nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben.


Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig? Landesbauordnungen (Stand Mai 2025):

Wenn dein Grundstück außerhalb von Ortschaften liegt, handelt es sich um einen Außenbereich, der anderen Bauvorschriften unterliegt.

  • Innenbereich: Ein Grundstück innerhalb eines Wohngebiets oder in einem Dorfkern.

  • Außenbereich: Ein Grundstück außerhalb von Ortschaften, wie ein Wochenendgrundstück im Wald oder eine Wiesenfläche am Dorfrand ohne umgebende Bebauung.

Für den Außenbereich sind die Anforderungen noch strenger, dort musst du fast alles beantragen, auch Häuschen, die innerorts genehmigungsfrei wären.

Im Außenbereich sind die Bauvorschriften strenger. Hier musst du fast alle Bauvorhaben beantragen, auch solche, die im Innenbereich genehmigungsfrei wären.

Unser Tipp: Wenn du unsicher bist, ob dein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, wende dich an die zuständige Baubehörde (Gemeindeamt oder Magistrat).

In vielen österreichischen Bundesländern gibt es drei Kategorien von Bauvorhaben:

  1. Genehmigungsfrei: Kleine Gartenhäuser, die bestimmte Größen- und Höhenbeschränkungen einhalten, benötigen keine Baugenehmigung.

  2. Anzeigepflichtig: Einige Bundesländer verlangen eine Bauanzeige für Gartenhäuser, die bestimmte Kriterien erfüllen, auch wenn keine formelle Baugenehmigung erforderlich ist.

  3. Bewilligungspflichtig: Größere Gartenhäuser oder solche mit bestimmten Ausstattungen (z. B. Sanitäranlagen, Heizung) erfordern eine formelle Baugenehmigung.

Nachfolgend findest du eine Übersicht, welche Größen für Gartenhäuser in den verschiedenen Bundesländern genehmigungsfrei sind und ab wann eine Baugenehmigung erforderlich wird:

Bundesland Genehmigungsfrei Anzeigepflichtig Bewilligungspflichtig
Burgenland Keine spezifische Angabe Gebäude unter 200 m² Nutzfläche Ab 200 m² Nutzfläche oder bei bestimmten Nutzungen
Kärnten Bis 40 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe Keine spezifische Angabe Über 40 m² Grundfläche oder 3,5 m Höhe
Niederösterreich Bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe Keine spezifische Angabe Über 10 m² Grundfläche oder 3 m Höhe
Oberösterreich Bis 70 m² Grundfläche für nichtwohnliche Nutzung Keine spezifische Angabe Über 70 m² Grundfläche oder bei wohnlicher Nutzung
Salzburg Bis 12 m² Grundfläche, 4 m Seitenlänge, 2,5 m Höhe Keine spezifische Angabe Über 12 m² Grundfläche oder 2,5 m Höhe
Steiermark Bis 40 m² Grundfläche und 3 m Höhe Keine spezifische Angabe Über 40 m² Grundfläche oder 3 m Höhe
Tirol Bis 10 m² Grundfläche, 2,8 m Höhe, von 3 Seiten zugänglich Bis 15 m² Grundfläche und 2,8 m Höhe Über 15 m² Grundfläche oder 2,8 m Höhe
Vorarlberg Keine spezifische Angabe Bis 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe Über 25 m² Grundfläche oder 3,5 m Höhe
Wien Bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe Keine spezifische Angabe Über 12 m² Grundfläche oder 2,5 m Höhe

(Angaben ohne Gewähr. Bitte wende dich im Zweifel an die zuständige Behörde.)

Wichtig: Auch wenn dein Gartenhaus die Größenvorgaben für eine genehmigungsfreie Bebauung erfüllt, gibt es in vielen Bundesländern zusätzliche Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.

  • Eingeschossig und ohne Keller: Das Gebäude muss in der Regel eingeschossig sein und darf keinen Keller haben.

  • Keine dauerhafte Nutzung: Es darf nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt werden.

  • Genehmigungspflichtige Ausstattung: Der Einbau von Toiletten, Duschen, Feuerstätten oder fest installierten Heizungen führt in fast allen Fällen zu einer Genehmigungspflicht. Auch Garagen oder Tierunterstände sind genehmigungspflichtig.

Unser Tipp: Wenn eines dieser Merkmale auf dein Projekt zutrifft, solltest du unbedingt bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.


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Grenzbebauung beim Gartenhaus: Regeln & Vorgaben

Neben der Größe und Ausstattung deines Gartenhauses ist auch der Standort entscheidend. Soll das Gartenhaus direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, ist besondere Vorsicht geboten. Laut Bauordnungen der meisten österreichischen Bundesländer ist eine Grenzbebauung nur mit Gebäuden bis maximal 3 m Höhe und einer Gesamtlänge von höchstens 9 m pro Nachbargrenze zulässig. Zudem dürfen solche Gartenhäuser auf der Grenze in der Regel nicht als Aufenthaltsraum genutzt oder mit Feuerstätten ausgestattet sein.

Zusätzlich ist zu beachten, dass laut den Landesbauordnungen Bauten so angeordnet sein müssen, dass benachbarte Grundstücke ausreichend belichtet und besonnt bleiben. Außerdem können Baugrenzlinien oder Baufluchtlinien vorgeben, bis wohin du bauen darfst – sie dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Vordächern, nicht überschritten werden.

Es ist also äußert wichtig, dass du dich vorab ausführlich zum Thema Grenzbebauung und Nachbarrecht informierst.


Was bedeutet der Bebauungsplan für dein Gartenhaus?

In vielen österreichischen Gemeinden – insbesondere in Wohngebieten, die in den letzten Jahrzehnten neu erschlossen oder bebaut wurden – gibt es einen Bebauungsplan.

Darin findest du oft auch Regelungen zu sogenannten „Nebenanlagen“, zu denen auch Gartenhäuser zählen. Häufig ist festgelegt, dass sich Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden dürfen.

Grund: Stadtplaner wollen verhindern, dass Grundstücke mit zu vielen Geräteschuppen, Pavillons und ähnlichen Bauten überstellt werden.

Darüber hinaus können im Bebauungsplan weitere Einschränkungen stehen, die den Bau deines Gartenhauses betreffen. Erkundige dich deshalb immer vorab bei deiner Gemeinde und bitte um Einsicht in den für dein Grundstück geltenden Bebauungsplan.


Was ist beim Gartenhaus im Kleingarten erlaubt?

Soll dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gelten – je nach Bundesland und Gemeinde – spezielle Vorschriften.

  • In Wien sind Baugröße, Nutzung und Ausführung von Gartenhäusern im Kleingarten im Wiener Kleingartengesetz genau geregelt.

  • In anderen Bundesländern gibt es meist eigene Bestimmungen in der jeweiligen Bauordnung, im Pachtvertrag oder durch den Kleingartenverein.

  • Die zulässige Größe und Nutzung eines Gartenhauses kann daher je nach Standort unterschiedlich sein.

Vor jedem Bau solltest du dich unbedingt beim Kleingartenverein oder der zuständigen Gemeinde erkundigen, welche Vorgaben für deinen Kleingarten und dein Gartenhaus gelten.


Nicht vergessen: Nachbarn fragen

Auch, wenn du von Bauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt hast, kann doch noch ein wichtiger Faktor deinen Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: die Nachbarn.

Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir dir vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf dein Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.



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Titelbild: ©Gartenhaus.com
Artikelbilder: Bilder 1-8: ©Gartenhaus.com; Bild 9: ©iStock/gpointstudio; Bilder 10-12: ©Gartenhaus.com/Kundenprojekte