Was sagt das Gesetz?
Baugenehmigung für Gartenhäuser in Österreich
Mein Garten, meine Entscheidung. Das könnte man denken, wenn es um den Bau von Gartenhäusern geht. Doch je nach Bundesland, Grundstücksbeschaffenheit und Größe des Gartenhauses gibt es Einschränkungen. Wir sagen, was du beim Bau deines Gartenhauses beachten musst und wann du je nach Bundesland eine Gartenhaus Baugenehmigung benötigst.
Gartenhaus Baugenehmigung: Ja oder Nein?
Ob du eine Baugenehmigung brauchst, kannst du anhand von diesen drei Punkten erörtern:
Wie groß soll mein Gartenhaus werden?
Wo steht es bzw. wie ist mein Grundstück beschaffen?
Wie möchte ich mein Gartenhaus nutzen (zum Beispiel als Abstellraum oder aber als Aufenthaltsraum)?
Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.
Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, regeln die Landesbauordnungen. Viele kleinere Gartenhäuser sind verfahrensfrei oder anzeigepflichtig – die genauen Schwellen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland. Im Zweifel solltest du vor dem Bau bei der zuständigen Behörde nachfragen, welche Anforderungen für dein Projekt gelten. Bei größeren Gartenhäusern oder wenn eine Baubewilligung erforderlich ist, muss in einigen Bundesländern ein befugter Planverfasser (zum Beispiel Baumeister, Architekt oder Ziviltechniker) die Baupläne erstellen und den Antrag unterzeichnen. Für kleinere, verfahrensfreie oder anzeigepflichtige Gartenhäuser kann die Anzeige oder Einreichung meist auch vom Eigentümer selbst vorgenommen werden.
Landesbauordnungen (Stand Mai 2025):
In vielen österreichischen Bundesländern gibt es drei Kategorien von Bauvorhaben:
Genehmigungsfrei: Kleine Gartenhäuser, die bestimmte Größen- und Höhenbeschränkungen einhalten, benötigen keine Baugenehmigung.
Anzeigepflichtig: Einige Bundesländer verlangen eine Bauanzeige für Gartenhäuser, die bestimmte Kriterien erfüllen, auch wenn keine formelle Baugenehmigung erforderlich ist.
Bewilligungspflichtig: Größere Gartenhäuser oder solche mit bestimmten Ausstattungen (z. B. Sanitäranlagen, Heizung) erfordern eine formelle Baugenehmigung.
Die folgenden Informationen geben an, ab wann ein Gartenhaus genehmigungsfrei, anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig ist im jeweiligen Bundesland:
Bundesland | Genehmigungsfrei | Anzeigepflichtig | Bewilligungspflichtig |
---|---|---|---|
Burgenland | Keine spezifische Angabe | Gebäude unter 200 m² Nutzfläche | Ab 200 m² Nutzfläche oder bei bestimmten Nutzungen |
Kärnten | Bis 40 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe | Keine spezifische Angabe | Über 40 m² Grundfläche oder 3,5 m Höhe |
Niederösterreich | Bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe | Keine spezifische Angabe | Über 10 m² Grundfläche oder 3 m Höhe |
Oberösterreich | Bis 70 m² Grundfläche für nichtwohnliche Nutzung | Keine spezifische Angabe | Über 70 m² Grundfläche oder bei wohnlicher Nutzung |
Salzburg | Bis 12 m² Grundfläche, 4 m Seitenlänge, 2,5 m Höhe | Keine spezifische Angabe | Über 12 m² Grundfläche oder 2,5 m Höhe |
Steiermark | Bis 40 m² Grundfläche und 3 m Höhe | Keine spezifische Angabe | Über 40 m² Grundfläche oder 3 m Höhe |
Tirol | Bis 10 m² Grundfläche, 2,8 m Höhe, von 3 Seiten zugänglich | Bis 15 m² Grundfläche und 2,8 m Höhe | Über 15 m² Grundfläche oder 2,8 m Höhe |
Vorarlberg | Keine spezifische Angabe | Bis 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe | Über 25 m² Grundfläche oder 3,5 m Höhe |
Wien | Bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe | Keine spezifische Angabe | Über 12 m² Grundfläche oder 2,5 m Höhe |
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wende dich im Zweifel an die zuständige Behörde.)
Wichtig: Auch wenn dein Gartenhaus die Größenkriterien für eine Genehmigungsfreiheit erfüllt, gelten in den meisten Bundesländern zusätzliche Voraussetzungen. So muss das Gebäude in der Regel eingeschossig und ohne Keller sein. Außerdem darf es nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt werden. Der Einbau von Toiletten, Duschen, Feuerstätten oder fest installierten Heizungen führt in nahezu allen Fällen zur Genehmigungspflicht. In manchen Bundesländern kann auch die Versorgung mit Strom oder Wasser relevant sein – vor allem dann, wenn das Gartenhaus nicht mehr als Nebenanlage, sondern als Aufenthaltsgebäude gilt. Auch eine Nutzung als Garage oder Tierunterstand ist genehmigungspflichtig. Wenn eines dieser Merkmale auf dein Vorhaben zutrifft, solltest du in jedem Fall bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Grenzbebauung und Bebauungsplan
In den neun Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauten so gelegen sein müssen, dass benachbarten Bauplätzen und Bauten eine entsprechende Besonnung und Belichtung erhalten bleibt. Wenn nicht zusätzliche behördliche Bestimmungen, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, einen anderen Abstand vorsehen, kann die Bebauungsgrenze zu Verkehrsflächen hin durch eine Baufluchtlinie oder eine Baugrenzlinie festgelegt sein, die, bis auf geringfügige Ausnahmen wie zum Beispiel Vordächer, nicht überschritten werden darf. Ob ein Bebauungsplan für die Gemeinde, beziehungsweise dein Grundstück vorliegt, erfährst du auf deinem Gemeindeamt. In einem solchen Plan können andere Regelungen als die gesetzlichen getroffen worden sein, er gilt jedoch immer nur jeweils im Einzelfall. Ausführliche Informationen zum Thema Grenzbebauung und Nachbarrecht
Das Gartenhaus in Kleingartenkolonien
Soll dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gelten – je nach Bundesland und Gemeinde – spezielle Vorschriften.
In Wien sind Baugröße, Nutzung und Ausführung von Gartenhäusern im Kleingarten im Wiener Kleingartengesetz genau geregelt.
In anderen Bundesländern gibt es meist eigene Bestimmungen in der jeweiligen Bauordnung, im Pachtvertrag oder durch den Kleingartenverein.
Die zulässige Größe und Nutzung eines Gartenhauses kann daher je nach Standort unterschiedlich sein. Vor jedem Bau solltest du dich unbedingt beim Kleingartenverein oder der zuständigen Gemeinde erkundigen, welche Vorgaben für deinen Kleingarten und dein Gartenhaus gelten.
Nachbarn fragen
Auch, wenn du von Bauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt hast, kann doch noch ein wichtiger Faktor deinen Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: die Nachbarn. Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir dir vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf dein Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.
***
Titelbild: ©iStock/Epitavi
Artikelbilder: Bilder 1-9: ©Gartenhaus.com; Bild 10: ©iStock/gpointstudio; Bilder 11-13: ©Gartenhaus.com/Kundenprojekte