Swimmingpool Baugenehmigung: Das müssen Sie wissen!

Träumen Sie vom eigenen Swimmingpool im Garten? Mit diesem Traum sind Sie nicht allein! Laut dem Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V. gibt‘s in Deutschland bereits 833.000 private Swimmingpools. Bundesweit seien es im Jahr 2020 demnach ca. 30.000 neue Gartenpools hinzugekommen – zwei Mal so viele wie in einem Jahr vor der Pandemie üblich. Bevor Sie selbst zum Poolbesitzer werden, sollten Sie allerdings die Rechtslage rund um den Pool kennen. Die wichtigste Frage „braucht man eine Baugenehmigung für einen Pool?“ beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.


Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Das heißt, dass die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln, wann ein Swimmingpool genehmigungspflichtig ist. Und ob selbstgebauter Pool oder nicht: Das entscheidende Kriterium dafür, ob Sie Ihren Swimmingpool genehmigen lassen müssen oder nicht, ist die Größe des Pools.

Zudem ist von Bedeutung, ob Sie im eigenen Garten bauen oder in einem Garten, der zu einer Kleingartenanlage gehört. In solch einem Schrebergarten sind eingebaute Pools in der Regel nicht erlaubt. Mobile Aufstellpools dagegen schon.

Pool mit weißen Wänden rund und Wasser

Die allgemeine deutsche Rechtslage zu Swimmingpools im eigenen Garten

Wichtig: Wenn Sie die für Ihr Bundesland geltende Landesbauordnung nach dem Begriff „Swimmingpool“ durchsuchen, um herauszufinden, was diese für Ihr Poolvorhaben vorschreibt, werden Sie nicht fündig werden: Gegenüber der Volksstimme online erklärte der Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein, dass sich der Begriff „Swimmingpool“ dort nicht auftauche. Stattdessen spricht der Gesetzgeber in Deutschland von „Schwimmbecken“.

Wissen sollten Sie, dass in den meisten Fällen gilt: Ein Schwimmbecken mit einem Volumen bis zu 100 Kubikmeter (m3) muss nicht genehmigt werden.

Die bundesweit einheitliche Rechtslage bei Schwimmbecken ergibt sich aus dem Umstand, dass die Bundesländer mit ihrem Baurecht hierzu der sogenannten Musterbauordnung (MBO) folgen: Dort steht § 61 Nr. 10 a), dass Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3 im eigenen Garten genehmigungsfrei sind. 100 m3 – das entspräche beispielsweise einem Swimmingpool mit den Maßen (Länge mal Breite mal Tiefe): 12 mal 7 mal 1,50 Meter (m). So groß sind Pools hierzulande jedoch eher selten. Der Standardpool in deutschen Privatgärten ist etwa acht mal drei Meter groß.

Wenn Sie die Musterbauordnung weiterlesen, dann werden Sie in § 61 Nr. 10 b) erfahren, dass theoretisch sogar Sprungtürme und Rutschbahnen mit einer Höhe bis zu 10 m verfahrensfrei sind, Sie dafür also keine Baugenehmigung bräuchten.

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass Ihr Swimmingpool keine Baugenehmigung benötigt, ist neben der oben bezifferten Größe auch, dass der Swimmingpool in einem sogenannten bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt und als Nebenanlage zu einem Wohngebäude gilt. Das erklärt Rolf Kemper gegenüber dem Onlineportal Chip.de und ergänzt, dass diese Regelung auch eine zweitweise Überdachung des Pools einschließe.

Mit Blick auf den baurechtlichen Außenbereich, also auf Grundstücke, die außerhalb von Bebauungsplangebieten und faktischen Bebauungszusammenhängen oder Ortsteilen liegen, sagt der Rechtsanwalt, dass ein Pool dort regelmäßig als unzulässig bewertet wird.

Gartenpool Garten Liege

Die konkrete deutsche Rechtslage zu Swimmingpools im eigenen Garten

Auch wenn die deutsche Rechtslage nach dem Vorgeschriebenen einheitlich regelt, dass Sie für Ihren Swimmingpool im eigenen Garten keine Baugenehmigung brauchen, wenn dessen Volumen kleiner als 100 m3 ist, sollten Sie keineswegs sofort mit dem Poolbau starten.

Stattdessen rät Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Berlin, laut Chip.de/dpa, dass Sie vor Beginn des Projekts „Swimmingpool im Garten bauen“ einen Blick in die Bebauungspläne Ihrer Gemeinde werfen. Denn es könne durchaus lokale Vorgaben geben, die Ihr Bauvorhaben verhindern könnten.

Freitag zufolge gelte ein normal großer Swimmingpool im eigenen Garten planungsrechtlich als sogenannte Nebenanlage. Er sei demnach zulässig, wenn der Bebauungsplan eine solche nicht ausdrücklich ausschließe.

Wichtig: Seien Nebenanlagen dort jedoch unzulässig, gelte dies auch für einen einfachen Gartenpool. Wobei der Vertrauensanwalt Freitag auch daraufhin weist, dass der Swimmingpool als Nebenanlage dem Haus untergeordnet sein müsse – sowohl funktional als auch räumlich-gegenständlich. Denn gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 (Aktenzeichen: 4 C 10.03) habe der Nachbar ein Abwehrrecht, das er klageweise durchsetzen könne, wenn der Pool im Sinne der Baunutzungsverordnung nicht untergeordnet sei.

Unser Tipp: Auch wenn Sie keine Pool Baugenehmigung benötigen, sollten Sie den Baubeginn sowie das Ende der Bauarbeiten Ihrem Bauamt melden.

Swimmingpool im Garten

Pool ist nicht gleich Pool

Das deutsche Baurecht unterscheidet bei Swimmingpools danach, ob diese

  • fest mit dem Wohnhaus verbunden
  • oder frei im Garten stehend errichtet werden.

Ein überdachter Swimmingpool mit Glaswänden rundum gilt als Gebäude und brauche unter Umständen eine Baugenehmigung. Ebenso bräuchten Sie für einen direkt ans Haus angebauten Pool eine Baugenehmigung für beide, Haus und Swimmingpool zusammen, erklärt Holger Freitag weiter.

Kinder Pool Spaß

Die sollten Sie sich holen: Swimmingpool Genehmigung vom Nachbarn!

Auch wenn Ihr Nachbar Ihnen keine Genehmigung erteilen muss, lohnt es sich um des guten nachbarschaftlichen Verhältnisses willen, den Nachbar vorab in den Swimmingpool Plan einzuweihen.

Denken Sie beim Planen Ihres Swimmingpools im eigenen Garten unbedingt an die nötigen Abstände zu den Grundstücksgrenzen! Das empfiehlt Ute Wanschura, Geschäftsführerin des oben schon erwähnten Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness e.V. laut Chip.de. Dabei könnten Sie sich an den für Gebäude vorgeschriebenen Abständen von zweieinhalb bis drei Metern zu den Nachbargrundstücken halten, auch wenn der Pool selbst nicht als Gebäude gelte.

Ein Swimmingpool zieht Menschen an wie ein Magnet: Sie werden sehen, sobald Ihr Swimmingpool im Garten steht und sein kühles Wasser verlockend in der Sonne glitzert, während rundum die Hitze flimmert, gibt es für viele Menschen, insbesondere die ganz jungen, kein Halten mehr. Mit der Zahl der Badenden steigt allerdings auch der Geräuschpegel vom Badevergnügen, der den Nachbarn hinter dem Gartenzaun erreicht. Bedenken Sie: Kinderlärm nimmt die Nachbarschaft zumeist hin. Anders sieht es oft aus, wenn Sie mit Ihren Poolgästen eine Party feiern, die bis in die Nacht andauert.

Unser Tipp: Laden Sie die Nachbarn doch zur Poolparty mit ein! Das erspart Ihnen Ärger wegen nächtlicher Ruhestörung! Zumindest aber sollten Sie beim Nachbarn vorab vorbeischauen und ihm sagen, dass Sie Besuch erwarten und sich am und im Pool vergnügen wollen.

Rund um den Swimmingpool im Garten gibt es nicht nur Zweibeiner, die Lärm verursachen: Auch der Geräuschpegel, den eine Wärmepumpe verursacht, mit der Sie den Swimmingpool im Garten gegebenenfalls beheizen, kann auf Dauer zum brummenden Störgeräusch werden – für Sie und für Ihre Nachbarn.

Laut Rechtsanwalt Kemper hätten Sie als Bauherr in einigen Bundesländern die Pflicht, für die Wärmepumpe einen Standort mit Abstand zur Nachbargrenze zu finden.

So holen Sie sich Ihre Swimmingpool Baugenehmigung

Rechnen Sie vom Beantragen bis zum Erteilen der Swimmingpool Baugenehmigung mit mehreren Monaten. Als Erstes stellen Sie eine einfache Bauanfrage bei Ihrem zuständigen Bauamt. Dann füllen Sie das Formular aus, dass Ihnen das Amt gibt. Reichen Sie es zusammen mit den geforderten Unterlagen ein (Bauantrag): zum Beispiel Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung.

Unser Tipp: Die Baugenehmigung für den Swimmingpool gilt nur drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie Ihren Poolbau starten.

Swimmingpool Baugenehmigung: Das gilt in Österreich

Auch Österreich regelt das Baurecht auf Bundeslandebene. Hier gilt für Sie als Bauherr wie in Deutschland auch, dass Sie die bewilligungsfreie Poolgröße von 35 m2 bei einer Wassertiefe von 1,5 Metern beachten. Für Pools mit diesen Maßen ist keine Bauanzeige erforderlich. Größere sind mindestens anzeigepflichtig.

Wichtig: Decken Sie Ihren Swimmingpool im Garten mit höchstens 35 m2 Wasserfläche mit einer Überdachung ab, unter die eine normalgewachsene Person nicht aufrecht passt, dann gelte die Poolüberdachung als Schwimmbeckenteil und sei auch nicht anzeigepflichtig. Schwimmbadüberdachungen, unter denen Sie aufrecht gehen könnten, seien dagegen anzeigepflichtig.

Swimmingpool Baugenehmigung: Das gilt in der Schweiz

Wenn Sie in Ihrem Garten in der Schweiz einen Swimmingpool bauen wollen, müssen Sie dafür vor dem Baustart grundsätzlich eine Bewilligung einholen. Denn Artikel 22 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes schreibt vor, dass Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden dürfen. Aber: Was als Bauten und Anlagen gilt, definiert das Raumplanungsgesetz nicht weiter. Daher obliege es den Kantonen und Gemeinden, die Vorschriften auszulegen. Dafür ist das kantonale Planungs- und Baugesetz maßgebend.

So machen die kantonalen Gesetzgeber häufig Ausnahmen für Swimmingpools, beispielweise für zeitweise errichtete Schwimmbäder, die nur über den Sommer aufgestellt werden. Diese brauchen in vielen Schweizer Kantonen keine Bewilligung:  olange die Schwimmbadfläche höchstens 10 m2 bei einer Höhe von 1,5 Metern beträgt.

Mobile Swimmingpools dieser Größe gelten in vielen Kantonen als „kleinere Sport- und Erholungsanlagen“. Entweder sind diese bewilligungsfrei. Oder sie werden in einem vereinfachten Verfahren behandelt. Oft müssen nur alle Nachbarn zustimmen, damit Ihnen die Swimmingpool Bauerlaubnis erteilt wird. Für größere und fest verankerte oder im Boden eingelassene Pools brauchen Sie zwingend eine Bewilligung.

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Titelbild: ©GartenHaus GmbH
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